|
1.
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ( 2. – 6.)
Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder
Herstellungsfehler, der bereits bei Übergabe bestanden hat, beruhen und uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten - bei
gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung innerhalb von 12
Monaten – nach Lieferung an den ersten Endabnehmer gemeldet werden. Für
gebrauchte Geräte, die von einem unserer Vertragshändler verkauft wurden,
gilt ebenfalls eine Frist von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel innerhalb
von 6 Monaten ab Lieferung, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet,
dass es sich um einen anfänglichen Mangel handelt; es sei denn, diese
Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche sowie
Verschleiß-Teile, wie z.B. Glas, Kunststoff oder Glühlampen. Geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, lösen eine
Garantiepflicht ebenso nicht aus wie Schäden, ausgelöst durch physische,
chemische, elektrische oder elektrochemische oder sonstige, nicht mit dem
gewöhnlichen, widmungsgemäßen Gebrauch verbundene Einwirkungen oder
verursacht durch Wasser sowie allgemein von anormalen Umweltbedingungen oder
sachfremden Betriebsbedingungen herbeigeführt. Ebenso kann keine Garantie
übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät zurückzuführen sind auf
Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte
Installation und Montage, Fehlgebrauch, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder
Montagehinweisen oder auf mangelnde Pflege. Der Garantieanspruch erlischt,
wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu
nicht befugt oder von uns nicht ermächtigt sind oder wenn unsere Geräte mit
Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine
Originalteile sind.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach
unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile
ersetzt werden, es sei denn, Verbesserung oder Austausch sind unmöglich oder
für uns mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. In diesen Fällen
kann Preisminderung oder, bei einem nicht nur geringfügigen Mangel, Wandlung
begehrt werden. Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert oder
verschickt werden können und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie
eine Garantieleistung beansprucht wird, sind die nächstgelegenen
Kundendienststelle von Siemens oder unserem Vertragskundendienst zu
übergeben oder an diese einzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort
können nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden.
Der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum ist jeweils vorzulegen.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Eine
Nachbesserung erfolgt während der ersten 6 Monate völlig kostenfrei,
ab dem 7. Monat werden lediglich Spesen für Fahrt und Wegzeit sowie Fracht
und Verpackung verrechnet. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird
oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben genannten Garantiezeit auf Wunsch
des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist
noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz eines
außerhalb des Gerätes entstandenen Schadens sind - soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich vorgesehen ist - ausgeschlossen. Diese
Garantiebedingungen gelten für in Österreich gekaufte und betriebene Geräte.
Sie gelten für Geräte, die ins Ausland verbracht werden, nur, wenn sie die
technischen Voraussetzungen (z.B. Spannung, Frequenz, Gasarten, etc.) für
das entsprechende Land aufweisen, dort behördlich zugelassen und für die
jeweiligen Klima- und Umweltbedingungen geeignet sind, und nur, soweit wir
in diesem Land ein Kundendienstnetz haben. Für im Ausland gekaufte Geräte
gelten dementsprechend die von unserer zuständigen Landesvertretung im
Verkaufsland herausgegebenen Garantiebedingungen. Diese können über den
Fachhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde, oder direkt bei der
zuständigen Landesvertretung angefordert werden.
|